Aktuelle Informationen für den Hersteller von Maschinen und Produkten
Die neue Auflage 2.3, des neuen Leitfadens zur Maschinenrichtlinie vom April 2024 ist erschienen!
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Auch in 2024 bleiben wir Preisstabil.
Aussicht für das Jahr 2025 auch positiv
Auch im Jahr 2024 bleiben unsere Preise stabil und unverändert. Wie genau das ausschaut und wie die Aussichten für das Jahr 2025 sind können Sie hier nachlesen.
Wir erinnern jetzt schon an den Stichtag zum Wechsel zur Maschinenvorordnung!
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Die Maschinenverordnung
2023/1230 löst die Maschinenrichtlinie 2006/42EG ab!
Mit dem Erscheinen des Amtsblatts der EU L165/1 vom 29.06.2023 wurde die Ablösung der Maschinenrichtlinie 2006/42 EG durch die neue Maschinenverordnung 2023/1230 in Kraft gesetzt. Hierzu heißt es im Abschnitt 4 des Amtsblatts
Am 22.05.2023 wurde mit großer Mehrheit diese Verordnung verabschiedet. Mit endgültiger Unterzeichnung am 14.06.2023 und dem Erscheinen im Amtsblatt ist diese Verordnung aktiv.
Kein Spielraum bei der Anwendung:
Bei dieser Verordnung gibt es die sogenannte Stichtagsregelung
Bekannte Übergangsfristen wie man das von den Normen oder anderen Richtlinien kennt ist Seitens des Gesetzgebers nicht vorgesehen.
Stichtag ist der 20.01.2027
Bis zum 20.01.2027 ist somit die MRL 2006/42EG anzuwenden. Ab den Stichtag ist dann die Maschinen-VO 2023/1230 an zuwenden.
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Maschinenverordnung 2023/1230 Download