
Unsere Leistungen:
Komplette Erstellung einer Technischer Dokumentation nach:
den Vorgaben der jeweils anzuwendenden Richtlinien
Erstellen von Betriebsanleitungen oder bei unvollständigen Maschinen, Montageanleitungen nach DIN EN ISO 20607 2019-10 Prüfen der Konformität
Zusammenstellen aller rechtlichen Dokumente und Prüfung der angewendeten Normen, Richtlinien oder Verordnungen auf Aktualität.
Zusammenstellung aller technischen Dokumente und Prüfung der Dokumente von Unterlieferanten auf
Aktualität und Konformität.
Erstellen von Funktionsplänen
Erstellen von Programmiervorgaben vor allem in Hinblick auf Sicherheit für den Integrator oder Endkunden
Erstellen von Sicherheitsvorschriften für den Endkunden oder Integrator.
Erstellen der Liste der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen nachen MRL2006/42EG Anhang VII A und B.
Erstellen der EG-Konformitätserklärung nach Anhang II A der MRL 2006/42EG oder bei unvollständigen Maschinen die EG-Einbauerklärung nach Anahng II B
Nach der Anwendungspflicht der Maschinenverordnung 2023/1230 im Januar 2027 werden unsere Dokumentationen den wesentlichen Anforderungen und Änderungen zur Maschinenrichtlinie 2006/42EG angepasst und vollständig der MVO 2023/1230 entsprechen.
Ihre Maschine benötigt Bewertungen benannter Stellen z.B. TÜV oder Baumusterprüfung.
Wir helfen und unterstützen Sie wie folgt dabei:
– Zusammenstellen und Anfertigen von technischen Dokumenten für die Vorbereitung zur:
– TÜV Abnahme oder zur Vorlage bei benannten Stellen z.B. im Rahmen einer
– EG-Baumusterprüfung nach MRL 2006/42EG Anhang IX
Ihre Maschine verlässt Deutschland oder die EU
Sie benötigen Ihre Dokumentation für den Export ins Ausland?
Andere Länder andere Sitten. So heißt es im Volksmund. Das bewahrheitet sich aber genauso
wenn Ihr Produkt oder Ihre Maschine den europäischen Wirtschaftsraum verlässt.
Auch hier können wir mit Rat und Tat zur Seite stehen und Ihnen helfen das Ihre Maschine auch im
nicht europäischen Raum den jeweiligen Bestimmungen und Richtlinien des Exportlandes Stand hält.

Wichtiger Hinweis beim Export von Maschinen.
Das gilt nicht nur für das „Ausland“ sondern auch innerhalb der EU
Jeder Hersteller innerhalb der europäischen Union, ist verpflichtet seine Dokumentation immer in der Sprache abzufassen, welche jedes einzelne Mitglied der EU als Amtssprache angegeben hat.
Das gilt auch außerhalb der EU und ist länderspezifisch zu betrachten.
Wir können für die EU und einige Länder außerhalb die Dokumentationen in diesen Sprachen liefern.
Nicht aufgezeigte Länder wollen Sie bitte vorab anfragen!
weitere Links:
Maschinen- und Produktsicherheit
ce-conform – Elektrotechnik
Sicherheit- und Konformität
